Zukünftige Generationen schützenswert – nicht rückholbarer Atommüll kaum bedenklich

von Rdl.de (29/10/23)

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem französischen Atomstaat und Umweltverbänden haben letztere am 27. Oktober einen Teilerfolg erzielt. Das Verfassungsgericht in Paris erkennt die Existenz und Schutzbedürftigkeit „zukünftiger Generationen“ an. Zugleich wurde die Passage, welche die (Nicht-) Rückholbarkeit des Atommülls im Umweltgesetzbuch regelt als verfassungskonform gewertet.

Der Widerstand gegen das 500 Meter unter Tage geplante Endlager für Frankreichs Strahlenmüll existiert, seit die Endlageragentur um die Jahrtausendwende mit viel Geld ein „Forschungslabor“ nach Lothringen brachte. Im Département Meuse gab es seither eine Vielzahl von Protestformen. Am unspektakulärsten erscheint dabei jene des Rechtsstreits. In zahlreichen Prozessen und Beschwerdeverfahren hat die Gruppe „Front juridique contre CIGEO“ diverse Erfolge erzielt und zum Beispiel Waldrodungen und Bauabschnitte des „Labors“ verhindert.

Im aktuellen Prozess geht es um eine Klage gegen die Anerkennung von „öffentlichem Interesse“ der Endlagerplanung. Der Staatsrat, vor dem die Klage läuft, hatte die Fragestellung zum „Schutz zukünftiger Generationen“ an das Verfassungsgericht delegiert. Bei der Verhandlung vom 17. Oktober wollten die Vertreter des Atomstaats tatsächlich auf eine „Nicht-Existenz künftiger Generationen“ pochen, was das Conseil Constitutionnel nicht durchgehen ließ. Wie in Deutschland, wo die Karlsruher Richter im Frühjahr 2021 die Einhaltung von Klimaschutzzielen mit der Notwendigkeit einer intergenerationellen Solidarität begründeten, sind „zukünftige Generationen“ jetzt auch in Frankreich ein schützenswertes Rechtsgut.

Für die KlägerInnen des „Front juridique“ ist die Entscheidung bezüglich der Rechtmäßigkeit der Regelung der Endlagerung ein eklatanter Widerspruch, wenn es um ein zukünftiges „Recht auf eine unversehrte Umwelt“ geht. Zudem gab das Gericht selber zu, dass die Tiefenlagerung des Atommülls „möglicherweise schwere und dauerhafte Umweltschäden“ mit sich bringen könnten. Die Baustelle für CIGEO soll rund ein Jahrhundert dauern und 99 % der nicht mehr zu verwertenden Radioaktivität aus Frankreichs zivilem und militärischem Atomprogramm in 500 Meter Gesteinsschichten verschließen – für 100.000 Jahre.

Für die JuristInnen wird die Auseinandersetzung noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Taz, die am Wochenende titelte „Bure wird Endlager“ erklären sie auf Nachfrage, dass das Urteil mit dem eigentlichen Bauantrag – der noch lange nicht genehmigt ist – nur indirekt zusammenhängt. Zu Jahresbeginn hat die französische Endlageragentur ANDRA einen Antrag auf einen Bauantrag eingereicht, dessen Untersuchung mindestens weitere drei Jahre dauern dürfte. Auch diese Prozedur wird vom „front juridique“ angefochten.

Dass die französische Justiz sich grundsätzlich vornimmt, „künftige Generationen“ besser zu schützen, wertet die Bewegung jedenfalls als einen „historischen Erfolg“. Falls das Gesetz zur nur 100-jährigen Rückholbarkeit des Atommülls Bestand haben sollte, bleiben sämtliche sicherheits- und finanzpolitischen Bedenken und der ausbleibende Nachweis der rein technischen Durchführbarkeit einer solchen Baustelle davon unberührt. LS

03/03/2024

    Et sinon, la veille
    on écrivait ça.

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    on a écrit ça.

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